„Mineralölkonzerne haben die Pflicht, den Tankrabatt weiterzugeben“
Die Rechtslage sagt etwas anderes: Konzerne müssen die Steuer lediglich ans Finanzamt abführen. Ob sie die auf den Preis aufschlagen oder von ihrer Gewinnmarge abziehen, bleibt ihnen und dem Markt überlassen.
welt.de