Kinderpornografie-Vorwurf: WhatsApp-Sticker reicht für Strafe nicht aus
Der Mann ist in einer Chatgruppe, wo ihm ein Sticker mit illegaler Pornografie geschickt wurde. Manche Messenger wie WA laden empfangene Medien automatisch aufs Handy. Dies ist ein Szenario, mit dem ich vor der Chatkontrolle gewarnt habe: Der Angreifer schickt jemandem CSAM. Durchs automatische Speichern wird der Scan getriggert, der eine Anzeige mit HD & co auslöst. Hier war es nur ein Sticker, der - so deute ich den Artikel - als Zufallsfund nach einer Durchsuchung gefunden wurde. In erster Instanz sprach ihn das Gericht schuldig. Erst eine Instanz höher sprach man ihn frei, weil der Vorsatz fehlte. Aber: Es gab nur einen sehr kleinen Sticker. Der Beschuldigte musste alleine rund 11.600 Franken Anwaltskosten auslegen! Das muss man sich erst mal leisten können. Wer das nicht kann, wäre hier unschuldig verurteilt worden. Er erlitt Reputationsschaden, etwa am Arbeitsplatz. Dafür hat ihm das Gericht die Entschädigung verweigert. Selbst wenn es gut läuft, trägt man von so etwas erheblichen Schaden. Das kann Existenzen zerstören, nicht "nur" die Berufliche.
watson.ch