Quartalsbericht: 1&1 Mobilfunknetz ist "letztendlich eine private Cloud"
Wenn es eine private, vernünftig ausgebaute ist, spricht grundsätzlich nichts dagegen. Problematisch wird es, wenn es eine öffentliche und damit fremde ist. Mahnendes Beispiel bei uns: O2. Die haben alles in AWS geschoben & sind nun abhängig, inklusive fragwürdiger Sicherheit.
golem.de
Bundesgerichtshof: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen
Das ist kurios. Vor allem die ausländischen Clouddienste bezahlen beim Kauf der Festplatten ja keine Urheberabgabe. Somit sehe ich eine Regelungslücke, sogar mehrere. Noch dringender ist die Diskussion darüber, warum LLMs diese nicht leisten. Dort wird Material vervielfältigt, wofür die Schöpfer in der Regel keine Bezahlung erhalten. Oft fehlt sogar ihr Einverständnis.
heise.de