Bundesinnenministerium: Für US-Zugriff auf deutsche Firmen genügt US-Niederlassung
Das sind die Fakten, welche viele Cloud-Gläubige gerne ausblenden. Besonders beliebt: Ein Papier vom Cloudanbieter unterschreiben lassen, dass der im Zweifel gegen US-Recht statt EU-Recht verstößt. Ist nichts wert, deswegen unterschreibt der das ja auch. Sollte er von der US-Regierung gezwungen werden, kehrt man das unter den Teppich, so wie die schweren Sicherheitsmängel. Oder sagt: Sorry, wir hatten keine andere Wahl.
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